Im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung, am 10.03.2023, wurden einige Änderungen hinsichtlich der Beitragsordnung unseres Vereins zur Abstimmung gebracht und beschlossen.

Hier der Link zur aktuellen Fassung: Beitragsordnung (tennisclub-bss.de)

Die neue Satzung des Tennisclubs Bad Soden-Salmünster e.V. ist seit dem 20.06.2022 in Kraft getreten (Eintragung im Vereinsregister) und kann über die Vereinshompage aufgerufen werden.

Alle relevanten Änderungen und Ergänzungen wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung am 06.05.2022 beschlossen.

Satzung des Tennis-Club Bad Soden-Salmünster e.V.

Presseinformation über die Jahreshauptversammlung des Tennisclubs Bad Soden-Salmünster e.V. vom 06.05.2022

Am Freitag, 06.05.2022 fand die ordentliche Mitgliederversammlung des Tennisclubs Bad Soden-Salmünster e.V. im Clubhaus in Bad Soden statt.

Der erste Vorsitzende, Markus Hansmann, eröffnete die Mitgliederversammlung und freute sich die anwesenden Mitglieder*innen endlich wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

Nach dem Feststellen der Beschlussfähigkeit, der Annahme der Tagesordnung gab der erste Vorsitzende in seinem Bericht einen Rückblick auf die letzten zwei, durch Corona geprägten, Jahre sowie die gesteckten und erreichten Ziele.

Zu Beginn sprach er seinen Dank an alle Mitglieder, Sponsoren, Unterstützer und dem gesamten Vorstandsteam aus, die zum weiteren Bestehen und Ausbau des Tennisvereins aktiv beigetragen haben.

Das gesteckte Hauptziel des Vorstands zum Amtsantritt im Jahr 2020, die Mitgliederzahl nachhaltig zu erhöhen und das Vereinsleben zu verbessern, hat man nach Meinung des 1. Vorsitzenden aktiv verfolgt und konnte somit die sinkenden Mitgliederzahlen aus den vergangenen Jahren stoppen, neue Sponsoren gewinnen sowie die ständig wechselnden Auflagen und den erhöhten Aufwand während der Corona Pandemie gut meistern und Schaden von den Mitgliedern und Gästen fernhalten.

Im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen und Projekte, wurde z.B. zu Beginn der Pandemie ein Online-Platzbuchungssystem eingeführt, die Vereinshomepage komplett erneuert und auch die sozialen Medien, wie Facebook und Instagram dienen nun als Plattform, um schnell und unkompliziert eine große Anzahl an interessierte Personen zu erreichen.

Das große Ziel, die Mitgliederzahl zu erhöhen, konnte durch kostenloses Schnuppertraining und dem verstärkten Einsatz von Helfern und der Investition in die Ausbildung von Vereinstrainern erreicht werden.

Insgesamt konnte seit dem Amtsantritt 2020 bis heute durch viel Engagement und Herzblut die Mitgliederzahl um 40% auf 250 Mitglieder gesteigert werden.

Mit den Neuwahlen ergaben sich leichte Veränderungen in der Zusammensetzung der Vorstandschaft. Zum Einen vertraut die Mitgliederversammlung weiterhin dem Team die Steuerung des Vereins an. Zum Anderen haben sich weitere Mitglieder*innen bereit erklärt, die Vorstandschaft bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Der geschäftsführende Vorstand bleibt erhalten und setzt sich wie folgt zusammen: Markus Hansmann als erster Vorsitzende an der Spitze, Harald Franz im Amt des zweiten Vorsitzenden, Ina von Sárközy als Schatzmeisterin und Yvonne Bayer als Schriftführerin.

Auch die Jugendwartin Tina Hansmann wurden wieder in ihrem Amt bestätigt.

Neu in die Vorstandschaft wurden Jan-Luca Wintermeyer als Sportwart gewählt.

Ina Brüning stellte sich nicht mehr zur Wahl und hat die Vorstandschaft verlassen. Markus Hansmann bedankte sich bei der ausscheidenden Sportwartin für ihr Engagement in den letzten 9 Jahren.

Der Ältestenrat wird zukünftig durch Rosemarie Günther, Burkhard Bös und Rolf Linn vertreten. Als Beisitzer werden nun Jeannette Hahm, Frank Mattikau und Alexander Münzel an den Entscheidungen des Vereins mitwirken.

Im Rahmen der Abstimmung zu einigen eingereichten Anträgen, wurde unter anderem der Weg für geplante Projekte zur Modernisierung und zum weiteren Ausbau der Sportanlage bin Bad Soden beschlossen.

2G-Plus in Corona-Hotspots

Inzidenz 350: nur noch getestete Geimpfte/Genesene in Sporthallen

In den vergangenen Wochen hat die hessische Landesregierung die Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) immer wieder angepasst. Nun hat die Regierung die Corona-Auflagen erneut angepasst. Die wichtigste Änderung für den Tennisbetrieb ist die Erweiterung auf 2G-Plus in Sporthallen im Rahmen wieder eingeführter regionaler Schutzmaßnahmen, wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz über 350 steigt. Die aktualisierte Verordnung tritt heute, am 16. Dezember 2021, in Kraft. Sie tritt aktuell mit Ablauf des 13. Januar 2022 außer Kraft.

Gemäß § 20 (Sportstätten) der CoSchuV gilt in Hessen grundsätzlich: Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.

Die vermutlich wichtigste Anpassung für den Tennissport: 2G-Plus in „Corona-Hotspots“. Steigt die 7-Tage-Inizdenz im Landkreis demnach über 350, sind in Sporthallen nur noch geimpfte/genesene Personen mit zusätzlichem negativen Testnachweis zugelassen. Diese „Hotspot-Regelung“ tritt außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 350 unterschreitet.

Hier alle aktuell geltenden Regeln im Überblick:

  • TENNIS IN DER HALLE
    Grundsätzlich gilt: In einer Tennishalle dürfen nur Personen, die geimpft oder genesen sind, anwesend sein. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

    INZIDENZ > 350: Steigt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis über 350 sind nur noch genesene/geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Testnachweis zugelassen. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, sind von dieser Testpflicht wiederum befreit. Weiterhin ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

  • TENNIS IM FREIEN
    Grundsätzlich ist Tennis im Freien vollumfänglich erlaubt. Steigt im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz über 350 gilt auch hier die 2G-Regel. Dann dürfen also nur noch geimpfte oder genesene Personen im Freien Tennis spielen. Ausgenommen hiervon bleiben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
  • 3G-REGELUNG FÜR BESCHÄFTIGTE
    Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich – gilt der Negativnachweis der Beschäftigten nach den Arbeitsschutzregelungen des Bundes (geimpft, genesen oder beim Betreten des Betriebes getestet). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt. Für die Durchführung, Kontrolle und Dokumentation der Tests ist der Arbeitgeber, hier also der Verein, verantwortlich.

Link zum HTV Artikel: https://www.htv-tennis.de/2g-plus-in-corona-hotspots.php

Zur Saisonabschlussfeier hat der TC Bad Soden-Salmünster am Samstag, den 02.10.2021 auf dem Clubgelände eingeladen. Bei traumhaftem Wetter wurde vormittags mit einem Mixed-Doppel-Turnier gestartet. Am Nachmittag fanden sich zu Kaffee und Kuchen auch die Familien mit Kindern ein, die ebenfalls viel Spaß beim anschließenden Tennisspielen auf den Plätzen hatten. Nach 2 Jahren coronabedingter Pause für Feierlichkeiten und Ehrungen wurde diese Veranstaltung dazu genutzt, dem ehemaligen 1. Vorsitzenden Herrn Dr. Harald Brüning für seine 20-jährige Tätigkeit zu danken und ihn als Ehrenmitglied zu ernennen und die Clubmeister aus 2020 sowie einige Jubilare zu ehren.  Der Abend wurde abgerundet mit Livemusik von Sebastian Eichenauer, Caro Bien & Julian Knoll. Beim Grillen und chillen ließ man den gelungen Tag ausklingen.

Wir gratulieren unserer
1. Damenmannschaft zum Aufstieg in die Verbandsliga und unserer 1. Herrenmannschaft zum Aufstieg in die Gruppenliga🙃🎾💪🎉🏆🥂🥇. Super Leistung💯

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